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09-01-2012 17:25
Endlich - Arbeitnehmerfreizügigkeit für Pflegefachkräfte aus Bulgarien und Rumänien!

Die aktuell vorgelegte Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt den enormen Fachkräftemangel in der Altenpflege. Auf diesen Pflegefachkräftemangel weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bereits seit langem kontinuierlich hin und fordert neben den Maßnahmen im Inland eine Lockerung der Arbeitserlaubnisvorschriften für ausländische Pflegefachkräfte.

Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für bulgarische und rumänische Pflegefachkräfte hat sich der bpa vehement gegen einen erneuten „Arbeitnehmerausschluss“ dieser dringend benötigten Fachkräfte gewandt. Zum 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber diesem Anliegen Rechnung getragen und eine wichtige Neuregelung in Kraft gesetzt.
 
Die einschlägige Verordnung wurde dahingehend geändert, dass die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit ab sofort ohne Vorrangprüfung für z.B. Krankenschwestern/-pfleger aus Bulgarien und Rumänien greift, weil diese Beschäftigungen eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen. Außerdem dürfen nun auch die Angehörigen der Fachkräfte in Deutschland eine Arbeit aufnehmen.
 
„Damit wird eine wesentliche Forderung des bpa zumindest innerhalb Europas erfüllt und eine große bürokratische Hürde auch für die Pflegefachkräfte in der EU beseitigt“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Allerdings kommt der Schritt sehr spät, alle anderen EU-Staaten haben auf den Fachkräftemangel teils bereits vor fünf Jahren reagiert und ihren Arbeitsmarkt für alle EU-Fachkräfte geöffnet.“
 
Im Anschluss muss noch die berufliche Anerkennung erfolgen. Das vom bpa hinsichtlich der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen für Pflegefachkräfte unterstützte neue Gesetz wird am 1. April 2012 in Kraft treten und die Integration und Anerkennung dieser Mitarbeiter ebenfalls verbessern helfen.
 
„Der bpa ist erfreut, dass sich die Politik endlich des Problems des Fachkräftemangels in Deutschland bewusst wird und die Zuwanderungsregelungen für Bürger aus Bulgarien und Rumänien lockert“, so Meurer. „Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“ Der bpa-Präsident weiter: „Der Fachkräftemangel in der deutschen Pflegewirtschaft lässt sich allerdings auch durch Fachkräfte aus den neuen EU-Staaten nicht umfassend beheben. Neben der eigenen verstärkten Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung brauchen wir auch die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Hierzu ist es dringend erforderlich, entsprechende Vermittlungsabsprachen mit den ausländischen Arbeitsverwaltungen zu schließen und die Vorrangprüfung auch für Fachkräfte aus diesen Ländern abzuschaffen“, so der bpa-Präsident.
 
„Damit die Herausforderungen der Pflege und Betreuung der zunehmend älteren Bevölkerung nicht in einer Katastrophe enden, müssen wir klarstellen, dass die Zuwanderung von Pflegefachkräften willkommen geheißen wird.“
 
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.

Quelle: www.bpa.de
LÄNDER
Einreise mit Visum vom Typ H2B oder H1B. Beschäftigung auf dem Gebiet des Hotel- und Restaurantwesens. Legale Anstellung.